Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäl dern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden deshalb ab morgen Freitag, 10. Juli 2026, 12 Uhr ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen, Höhenfeuer zu entzünden oder Streichhölzer und Raucherwaren weg zuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerscha len und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und «Himmelslaternen», welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das entzünden von Höhenfeuer ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mind. 200m.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter www.waldbrandgefahr.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Feuerverbot Stufe 4 Behördliche Anordnung (PDF, 94 kB) | Download | 0 | Feuerverbot Stufe 4 Behördliche Anordnung |
| Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden (PDF, 83 kB) | Download | 1 | Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden |