Amt für Arbeit
Amt für Arbeit
Das Amt für Arbeit ist die kantonale Stelle für Fragen und Belange des Arbeitsmarktes und des öffentlich-rechtlichen Arbeitsrechts. Zusammen mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden und der Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden in Hergiswil vollzieht es das Arbeitslosenversicherungsgesetz und fällt die Vorentscheide für Kurzarbeit- und Schlechtwetter.
Hinweis betreffend die Voranmeldung von Kurzarbeit per Job-Room
Aktuelle Informationen zum Vorgehen und zum Betriebsunterbruch,
Formulare und Ansprechpersonen finden Sie unter: arbeit.swiss
Klicken Sie hier für weiter Informationen
Für Voranmeldungen von Kurzarbeit gilt während dem Betriebsunterbruch:
Da der digitale Weg (Job-Room) in der Zeit vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 für die Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht, füllen Sie bitte das Formular Voranmeldung von Kurzarbeit aus und senden es mit allen geforderten Unterlagen per E-Mail (PDF-Format) an amtfuerarbeit@ow.ch oder per Post an Amt für Arbeit, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen.
Wir empfehlen Ihnen, die Voranmeldung frühzeitig, wenn möglich vor dem Betriebsunterbruch einzureichen. Bitte beachten Sie unten die Öffnungszeiten während dem Betriebsunterbruch.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Die Abteilung Migration ist Anlaufstelle für Personen ausländischer Nationalität im Zusammenhang mit ihren Bewilligungen für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit. Es vollzieht die Ausländer- und Asylgesetzgebung.
Die Technischen Inspektorate beraten und beaufsichtigen die dem Arbeitsgesetz unterstellten Betriebe hinsichtlich der Vorsorge gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten, dem Gesundheitsschutz, der Arbeitshygiene und dem Umgebungsschutz. Bestehende Gebäude sowie Um- und Neubauten werden hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes überprüft.
Das Amt für Arbeit
beaufsichtigt die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen
- Entsendegesetz bzw. Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
- Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit
- Gastgewerbe und dem Handel mit alkoholischen Getränken
- Bundesgesetz über das Passivrauchen
- Ruhetagsgesetz
- Preisbekanntgabe und den unlauteren Wettbewerb
- Messwesen
- Gesetz über das Campieren
erteilt erforderliche Bewilligungen in den Bereichen
- Reisendengewerbe
- Bergführerwesen und das Anbieten weiterer Risikoaktivitäten
- Kleinspiele gemäss Geldspielgesetz (Lotterien, kleine Pokerturniere, lokale Sportwetten)
- Arbeitsvermittlung und Personalverleih
- Konsumkreditwesen
- Sonntags- und Nachtarbeit
- selbstständige Kaminfegertätigkeit
Das Amt für Arbeit ist die Koordinationsstelle des Swisslos-Fonds Obwalden und für die Ausrichtung von Fondsmitteln für die Entwicklungs- und Katastrophenhilfe zuständig.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Die kantonale Verwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Download |
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