Wo finde ich Informationen zum Schutzraum?
Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen vom Bundesamt für BevölkerungsschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Dienststelle Zivilschutz | +41 41 666 64 22 | zivilschutzstelle@ow.ch |