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Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Die Entlassungen aus der Militärdienstpflicht erfolgen gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 13, Absatz 1 des Militärgesetzes (MG); SR 510.10 und von Artikel 19, 20 und 117, Absatz 2 der Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP); SR 512.21.

Informationen

Datum
23. September 2026
Herausgeber/-in
Dienststelle Militär

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Entlassung aus der Militärdienstpflicht auf den 31.12.2026 (PDF, 17 kB) Download 0 Entlassung aus der Militärdienstpflicht auf den 31.12.2026

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