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Kontrollwesen

Die Kontrollplanung der öffentlich-​rechtlichen Kontrollen basiert auf den Vorgaben der Verordnung über die Kontrollen in der Landwirtschaft (VKKL). Die Aufträge von privatrechtlichen Auftraggebern werden innerhalb der vorgegebenen Periode ausgeführt. Die kantonale Kontrollkoordinationsstelle wird durch die Dienststelle Direktzahlungen betrieben.


Kontrollen und Kontrollstellen
Durch die Kontrollkoordinationsstelle werden die Betriebe zu Kontrollen in den einzelnen Bereichen eingeteilt. Nachfolgend sind die jeweiligen Kontrollbereiche mit ihren Kontrollstellen aufgelistet.

ÖLN (1, 2, 3)

Biologischer Landbau (Bundes-Bio/Bio Suisse) (1, 2, 3)

Veterinär (3)

Sömmerung (1)

Landschaftsqualität, Biodiversitätsförderflächen mit QII und Vernetzung

  • Amt für Landwirtschaft und Umwelt OW

1 inklusiv Gewässerschutz
2 inklusiv Luftreinhaltung
3 inklusiv Tierwohl


Kontrollrhythmus
Je nach Betrieb und angemeldeten Produktionsprogrammen findet jährlich oder im Minimum jedes dritte Jahr eine Kontrolle auf dem Betrieb statt. Abhängig vom Kontrollbereich können Kontrollen angemeldet oder unangemeldet stattfinden. Im Kanton Obwalden werden einige Kontrollbereiche in einem Kontrollbesuch überprüft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fabian Furrer per E-Mail fabian.furrer@ow.ch.

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