Weitere Bestimmungen
Nebst den Grundlagen in der Direktzahlungsverordnung gibt es weitere Vorschriften, welche ein landwirtschaftlicher Betrieb je nach Betriebszweig einzuhalten hat.
Nachfolgend sind alle zusätzlichen Vollzugsbehörden mit ihren Bereichen aufgelistet:
Veterinärdienst der Urkantone (VdU)
Tierschutzgesetz
- Tierhaltung
- Transporte
- Tierquälerei
- Tierseuchen
- Tierverkehr
- Begleitdokument
- Kennzeichnung
Abteilung Umwelt
Gewässerschutzgesetz
- Lagerung von wassergefährdenden Stoffen
- Gewässerraum
- Schutzzonen
- Nutztierhaltung, Düngung der Fläche
- Emissionsbegrenzung
- Ammoniakreduktion
Amt für Wald und Landschaft (AWL)
Natur- und Heimatschutz
- Ufervegetation
- Inventare und Biotope
Bewirtschaftungsvereinbarung für Hochstammobstbäume
-
Herdenschutz
- Deponien im Wald
- Landschaftsschutz
- Waldfeststellung
Zugehörige Objekte
| Name |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Direktzahlungen | +41 41 666 63 17 | landwirtschaft@ow.ch |