Beratung der Verwaltung
Aktenführung
Das Staatsarchiv unterstützt die Verwaltung in Fragen der Aktenführung. Verwaltungsinterne Stellen finden weitere Informationen zum Thema Records Management im Intranet.
Ablieferungspflicht
Grundsätzlich müssen alle Unterlagen der kantonalen Verwaltung sowie von Institutionen, die kantonale Aufgaben erfüllen, dem Staatsarchiv zur Übernahme angeboten werden. Ohne die Zustimmung des Staatsarchivs dürfen keine Unterlagen vernichtet werden.
Ablieferungen ans Staatsarchiv
Für die Ablieferung von Unterlagen ins Archiv stehen eine Wegleitung, sowie Vorlagen für den Ablieferungsbericht und das Abliefungsverzeichnis zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen für die Archivierung
Verordnung über das StaatsarchivExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 18. Oktober 1996, bes. Art. 2 und Art. 4-8
Gesetz über die GerichtsorganisationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 22. Sept. 1996, Art. 27
Gesetz über den DatenschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 25. Jan. 2008, Art. 6
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Wegleitung_Ablieferung.pdf (PDF, 161 kB) | Download | 0 | Wegleitung_Ablieferung.pdf |
| Ablieferungsbericht.docx (DOCX, 25 kB) | Download | 1 | Ablieferungsbericht.docx |
| Ablieferungsverzeichnis.docx (DOCX, 22 kB) | Download | 2 | Ablieferungsverzeichnis.docx |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Staatsarchiv | +41 41 666 62 14 | staatsarchiv@ow.ch |