Kopfzeile

Inhalt

Nährstoffbilanz

Nährstoffbilanz
Zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises sind die Nährstoffkreisläufe möglichst zu schliessen und die Zahl der Nutztiere dem Standort anzupassen. Direktzahlungsberechtigte Betriebe müssen mit einer Nährstoffbilanz belegen, dass kein überschüssiger Phosphor oder Stickstoff ausgebracht wird. Grundlage dafür ist die Methode «Suisse-Bilanz».

Anlässlich der ÖLN-Kontrolle muss eine gültige Bilanz vorliegen. Diese kann durch die angestammte Kontrollstelle des Betriebs, Futtermittellieferanten, Drittpersonen oder selbst erstellt werden. Bei betrieblichen Veränderungen oder Unsicherheiten bietet das Amt für Landwirtschaft und Umwelt die Berechnung von Planbilanzen an. Füllen Sie dazu das Erfassungsblatt Planbilanz aus und senden Sie es an fabian.furrer@ow.ch.

Mit dem Berechnungstool können Sie die Nährstoffbilanz 2026 und 2027 berechnen. Sie sind für die Vollständigkeit und Richtigkeit selbst verantwortlich. 

Zur Berechnung der Nährstoffbilanz 2026 werden das Betriebsdatenblatt 2025, das Flächenverzeichnis 2025 sowie die Tierdaten 2025 benötigt. Achtung: Im Betriebsdatenblatt 2025 sind die Tierdaten 2024 enthalten.

HODUFLU
Werden von einem Betrieb Hofdünger abgegeben oder entgegengenommen, müssen die Lieferungen von Hof- und/oder Recyclingdünger in der Internetapplikation HODUFLU erfasst werden. Der Zugriff auf diese Seite erhalten sie über das Agate-Portal. Die Lieferung wird zunächst vom abgebenden Betrieb erfasst und anschliessend vom übernehmenden Betrieb bestätigt. Nicht bestätigte Lieferungen gelten als ungültig und werden nicht in der Suisse-Bilanz berücksichtigt. Für die Berechnung der Suisse-Bilanz sind die Saldi gemäss Auszug aus HODUFLU in die Suisse-Bilanz zu übertragen.

HODUFLU Merkblatt

IMPEX / Lineare Korrektur
Schweine- oder Geflügelhalter, welche nährstoffreduziertes Futter (NPr-Futter) einsetzen, können gegenüber den Grundlagen Düngung in Acker- und Futterbau (GRUDAF 09) einen abweichenden Nährstoffanfall geltend machen. Die Unterlagen sind bei der angestammten Kontrollstelle des Betriebes fristgerecht einzureichen (Konventionelle Betriebe: Aniterra, Agricon; Bio-Betriebe: bio.inspecta, BioTestAgro).

Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen Merkblatt

Zugehörige Objekte

Name Online Download
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download