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Stiftungsaufsicht

Seit dem 01.01.2006 ist die Zentralschweizerische BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) in Luzern als neues Kompetenzzentrum für die Zentralschweizer Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug tätig. 
Die ZBSA ist zuständig für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufsicht über sämtliche Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule (registrierte Pensionskassen, nichtregistrierte ausserobligatorische Personalvorsorgestiftungen, patronale Wohlfahrtsfonds) mit Sitz in einem der Konkordatskantone.

Aufsichtsbehörde über die klassischen (in der Regel gemeinnützigen) Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton Obwalden angehören, ist weiterhin die Stiftungsaufsicht des Kantons Obwalden, welche im Volkswirtschaftsamt integriert ist.

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