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Kant. Denkmalpflegekommission

Die Kant. Denkmalpflegekommission KDK begutachtet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Kulturpflege im Kanton. Sie berät den Regierungsrat in allen Fragen der Kulturpflege. Sie hat das Antragsrecht bei der Erarbeitung von Inventaren und bei der Aufstellung der kantonalen Schutzpläne. Bei der Aufstellung von Zonenplänen der Einwohnergemeinden kommt ihr das Recht zu, sich vernehmen zu lassen. Sie beurteilt auf Antrag der kantonalen Fachstelle Quartierplan- und Baubewilligungsgesuche von grundsätzlicher Bedeutung, sofern sie Ortsbildschutzgebiete, Schutzobjekte, Umgebungsschutzgebiete und archäologische Schutzgebiete betreffen, und beurteilt Grundsatzfragen.

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