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Fischerei

Die Fischerei ist ein Regal des Kantons. Das heisst, dass das Recht auf den Fang von Fischen, Krebsen und Fischnährtieren grundsätzlich dem Kanton zusteht. Er verleiht dieses Recht durch die Erteilung von Patenten.

Die fischereiliche Nutzung des Lungerersees wurde vom Kanton an die Einwohnergemeinde Lungern bzw. die Lungerersee AG übertragen. Die Lungerersee AG führt den Fischbesatz durch und erteilt Patente.

Vom Fischereiregal ausgenommen sind die bestehenden privaten Fischereirechte an Melchsee, Tannensee, Blausee, Seefeldsee und Eisee.

Neben der Erteilung von Patenten und der Bereitstellung von Besatzfischen zur Förderung der Fischbestände hat die Abteilung Umwelt die wichtige Aufgabe, die Gewässer als Lebensraum von Fischen und Krebsen zu erhalten und zu pflegen.

Schliesslich ist die Abteilung Umwelt auch zuständig für den Erlass und den Vollzug der Fischereigesetzgebung sowie für die Information und Beratung der Behörden und der Öffentlichkeit.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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