Wie kann ich freiwillig Zivilschutz leisten?
Der Zivilschutz steht grundsätzlich allen offen. Folgende Personen können freiwillig Zivilschutz leisten:
- Männer, die keinen Zivilschutz mehr leisten müssen;
 - Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind;
 - Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden;
 - in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.
 
Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich bei der Zivilschutzstelle melden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt | 
|---|---|---|
| Dienststelle Zivilschutz | +41 41 666 64 22 | zivilschutzstelle@ow.ch |