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Nachtrag zur Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie zum Asylgesetz

3. September 2026

Seit der Einführung des Schutzstatus S im März 2022 hält sich eine zunehmende Zahl von Schutzbedürftigen seit mehreren Jahren in der Schweiz auf. Personen, die sich nach fünf Jahren weiterhin gestützt auf den Schutzstatus S in der Schweiz aufhalten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

Mit dem vorliegenden Nachtrag soll der vom Bund eingeräumte Spielraum bei der Festlegung der Höhe der Unterstützungsleistungen genutzt werden, damit Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung weiterhin nach den für den Asylbereich geltenden Ansätzen der wirtschaftlichen Sozialhilfe unterstützt werden können.

 

Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

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Vernehmlassungsliste (PDF, 106 kB) Download 3 Vernehmlassungsliste