Interkantonales Erfolgsmodell im Arbeitsmarkt ist unbestritten
Seit 30 Jahren pflegen die Kantone Obwalden und Nidwalden im Bereich des Arbeitsmarktes eine Kooperation. Mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden und der gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil sowie einer koordinierten Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) werden Synergien effizient genutzt. Damit dieses Erfolgsmodell auch künftig auf einem soliden rechtlichen Fundament steht, lancieren die Regierungen der beiden Kantone in enger Absprache eine Revision ihrer Gesetzgebung.
Hauptgrund dafür ist eine zwingende Anpassung an das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Eine Überprüfung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hat aufgezeigt, dass die aktuellen Bestimmungen in der Gesetzgebung der beiden Kantone vor allem die gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen nicht rechtsgenügend abbilden. «In der neuen interkantonalen Vereinbarung über eine gemeinsame Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen wird die seit Jahren bestehende ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Obwalden und Nidwalden nun eigenständig geregelt und vollständig verbrieft», betont Marius Küchler, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement Obwalden.
Die bestehenden Vereinbarungen über das RAV und die Arbeitslosenkasse werden formell und präzisierend an die übergeordnete Bundesgesetzgebung angepasst.
Breite Zustimmung zu den Vorlagen
Die Vorlagen stiessen in der externen Vernehmlassung auf breite Zustimmung. «Die Zusammenarbeit beider Kantone und der gemeinsame bewährte Vollzug der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung sind unbestritten. Ihr Mehrwert wurde erkannt», hält der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger fest.
Die Regierungen von Obwalden und Nidwalden haben nun ihre Revisionspakete zur Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung zeitgleich zur parlamentarischen Beratung an ihre Parlamente verabschiedet. Ziel ist es, die Revisionen Anfang 2027 in Kraft zu setzen.
Unterlagen Kantonsratssitzung vom 29. Oktober 2026: Obwalden - Kantonsratssitzung
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