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Volksbegehren gegen Solarpflicht und Technologieverbote eingereicht

2. Juli 2026
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden nimmt Kenntnis von der Einreichung des Volksbegehrens (Initiative) «Keine Solarpflicht und keine Technologieverbote». Er beauftragt die Staatskanzlei mit der Prüfung des Zustandekommens der Volksinitiative.

Die Schweizerische Volkspartei Obwalden hat am Freitag, 26. Juni 2026 das Volks-begehren (Initiative) «Keine Solarpflicht und keine Technologieverbote» eingereicht. Das Volksbegehren wurde nach Angaben des Initiativkomitees von rund 700 Stimm-berechtigten unterzeichnet.

Volksinitiative verlangt Änderungen des Planungs- und Baugesetzes

Die Initiative verlangt, dass Art. 98 Abs. 2 "Effizientes Bauen" des Planungs- und Baugesetzes aufgehoben wird. Diese Bestimmung legt fest, dass für Neu- und Um-bauten ein Teil der benötigten Elektrizität durch das Gebäude selbst oder im Ver-bund mit anderen Gebäuden erzeugt werden muss.

Die Kompetenzen des Regierungsrats gemäss Art. 100 PBG will das Initiativkomitee schmälern: Die Höhe der Eigenstromproduktion und eine Ersatzabgabe soll er nicht festlegen, bestimmte Heiz- und Wärmeerzeugungssysteme nicht verbieten und keine Vorschriften zur Energienutzung in Ferienhäusern und Ferienwohnungen er-lassen können.

Die Initianten verlangen weiter, dass die Pflicht für das Erstellen von Solaranlagen bei Neubauten nicht über das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum hinaus-geht. Der Regierungsrat soll zudem die Ausnahmen von der Solarpflicht regeln, wo-bei insbesondere eine niedrige Winterstromproduktion als technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig zu gelten habe.

Der Regierungsrat beauftragt die Staatskanzlei mit der Prüfung des Zustandekom-mens der Initiative. Zudem erhält das Bau- und Raumentwicklungsdepartement den Auftrag, die formelle und materielle Verfassungsmässigkeit des Volksbegehrens zu prüfen sowie Bericht und Antrag an den Kantonsrat bis Ende März 2027 vorzubereiten.

Symbolbild Solarenergie
Symbolbild Solarenergie

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