Volksbegehren gegen Solarpflicht und Technologieverbote eingereicht
Die Schweizerische Volkspartei Obwalden hat am Freitag, 26. Juni 2026 das Volks-begehren (Initiative) «Keine Solarpflicht und keine Technologieverbote» eingereicht. Das Volksbegehren wurde nach Angaben des Initiativkomitees von rund 700 Stimm-berechtigten unterzeichnet.
Volksinitiative verlangt Änderungen des Planungs- und Baugesetzes
Die Initiative verlangt, dass Art. 98 Abs. 2 "Effizientes Bauen" des Planungs- und Baugesetzes aufgehoben wird. Diese Bestimmung legt fest, dass für Neu- und Um-bauten ein Teil der benötigten Elektrizität durch das Gebäude selbst oder im Ver-bund mit anderen Gebäuden erzeugt werden muss.
Die Kompetenzen des Regierungsrats gemäss Art. 100 PBG will das Initiativkomitee schmälern: Die Höhe der Eigenstromproduktion und eine Ersatzabgabe soll er nicht festlegen, bestimmte Heiz- und Wärmeerzeugungssysteme nicht verbieten und keine Vorschriften zur Energienutzung in Ferienhäusern und Ferienwohnungen er-lassen können.
Die Initianten verlangen weiter, dass die Pflicht für das Erstellen von Solaranlagen bei Neubauten nicht über das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum hinaus-geht. Der Regierungsrat soll zudem die Ausnahmen von der Solarpflicht regeln, wo-bei insbesondere eine niedrige Winterstromproduktion als technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig zu gelten habe.
Der Regierungsrat beauftragt die Staatskanzlei mit der Prüfung des Zustandekom-mens der Initiative. Zudem erhält das Bau- und Raumentwicklungsdepartement den Auftrag, die formelle und materielle Verfassungsmässigkeit des Volksbegehrens zu prüfen sowie Bericht und Antrag an den Kantonsrat bis Ende März 2027 vorzubereiten.
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| Volksbegehren gegen Solarpflicht und Technologieverbote eingereicht (PDF, 18 kB) | Download | 0 | Volksbegehren gegen Solarpflicht und Technologieverbote eingereicht |