Totalrevision Polizeigesetz
- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Datum
- 12. November 2025
- Beschreibung
Das geltende Polizeigesetz ist 2011 in Kraft getreten und wurde 2015 letztmals geändert. Seither haben sich die Herausforderungen im Bereich der Sicherheit stark gewandelt. Die heutige Gesellschaft ist zunehmend mobiler und die Digitalisierung schreitet in grossen Schritten voran. Dadurch verlieren geografische Grenzen in der Polizeiarbeit zunehmend an Bedeutung und die Täterschaft ist immer stärker vernetzt. Neue Kriminalitätsformen – ausgelöst insbesondere durch die höhere Mobilität und die fortschreitende Digitalisierung – übergeordnete Vorgaben in Bezug auf die Normdichte, sowie ein verändertes öffentliches Bedürfnis nach Sicherheit machen eine Revision des kantonalen Polizeigesetzes notwendig.
Zugehörige Objekte
| Name | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vernehmlassungsschreiben (PDF, 36.66 kB) | Download | 0 | Vernehmlassungsschreiben | |
| Erläuternder Bericht_Totalrevision_Polizeigesetz (PDF, 669.81 kB) | Download | 1 | Erläuternder Bericht_Totalrevision_Polizeigesetz | |
| Synopse_Totalrevision_Polizeigesetz (PDF, 289.91 kB) | Download | 2 | Synopse_Totalrevision_Polizeigesetz |