Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung präzisiert Verfahren
Seit 1990 erfolgt der Schutz von Kulturobjekten von nationaler und regionaler Bedeutung im Kanton Obwalden durch Schutzpläne. Dieses schweizweit einzigartige Modell – das sogenannte «Obwaldner System» – wird beibehalten. Gleichzeitig wird es im Bereich der einvernehmliche Unterschutzstellungen weiterentwickelt.
Einvernehmliche Unterschutzstellung wird im Recht präzisiert
Mit dem Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung (DSV) wird ausdrücklich festgehalten, dass einvernehmliche Unterschutzstellungen als vorsorgliche Massnahmen möglich sind. Neu werden diese öffentlich aufgelegt. Überdies werden die Zuständigkeiten vereinheitlicht: über Kulturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung entscheidet neu der Regierungsrat, für lokale Objekte weiterhin der Einwohnergemeinderat.
Mit der Präzisierung wird die Rechtsgleichheit sichergestellt, da Eigentümerinnen und Eigentümer auch in den Jahren zwischen zwei Schutzplanüberarbeitungen Planungssicherheit erhalten. Gleichzeitig bleibt die Denkmalpflege handlungsfähig, wenn Sanierungen anstehen, bevor der Schutzplan aktualisiert werden kann.
Umsetzung der Motion zur Optimierung der Denkmalpflege
Die Revision setzt die vom Kantonsrat Anfang 2025 angenommene Motion «Optimierung der kantonalen Denkmalpflege» um. Die Motion verlangt insbesondere eine präzisierte Regelung der vorsorglichen Unterschutzstellung und eine transparente Darstellung der Verfahren.
Alle Unterlagen sind unter: Obwalden - Vernehmlassungen abrufbar. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. März 2026. Am 12. Januar 2026 findet im Mehrzwecksaal der Kantonsschule Obwalden eine Informationsveranstaltung zur Vorlage statt.
Zugehörige Objekte
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| Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung präzisiert Verfahren (PDF, 27.65 kB) | Download | 0 | Nachtrag zur Denkmalschutzverordnung präzisiert Verfahren |