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Obwalden stimmt allen drei kantonalen Vorlagen zu

30. November 2025
Die Obwaldner Stimmbevölkerung hat allen drei Vorlagen des heutigen Abstimmungssonntags zugestimmt: Das Spitalgesetz hat sie mit 90 Prozenten angenommen, die Vorlage zur Prämienverbilligung stösst mit 75 Prozent und der Nachtrag zum Bildungsgesetz mit 57 Prozent auf Zustimmung.

Die Obwaldner Stimmbevölkerung entschied am Abstimmungssonntag vom 30. November 2025 über drei Vorlagen: Das neue Spitalgesetz, den Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz und den Nachtrag zum Bildungsgesetz:

Sie hat das Spitalgesetz mit einem Ja-Anteil von 90 Prozent angenommen. Dies ermöglicht eine Umwandlung des Kantonsspitals Obwalden in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Die gesetzliche Grundlage für den Anschluss des Kantonsspitals Obwalden an die Luzerner Kantonsspital AG (LUKS Gruppe) ist damit geschaffen.

Die Stimmberechtigten haben zudem einem Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz mit 75 Prozent zugestimmt. Damit können nun Verbesserungen im Bereich der individuellen Prämienverbilligungen umgesetzt werden.

Der Nachtrag zum Bildungsgesetz fand mit 57 Prozent eine Mehrheit. Der Kanton Obwalden verfügt damit über eine zeitgemässe und solide gesetzliche Grundlage, um die Volksschule auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten.

Neues Spitalgesetz - Grundlage für Verbundlösung gutgeheissen

Mit der Zustimmung zum Spitalgesetz kann das Kantonsspital Obwalden in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (Spital Obwalden AG) umgewandelt werden, was eine Voraussetzung für den geplanten Anschluss an die Verbundlösung der LUKS Gruppe ist. Nach einer Übergangsphase von maximal 3 Jahren wird die LUKS Gruppe 60 Prozent der Aktien an der Spital Obwalden AG übernehmen, während der Kanton Obwalden mit 40 Prozent daran beteiligt sein wird. Ebenfalls wird eine zweite Aktiengesellschaft gegründet, welche die Spitalimmobilien verwaltet. Die Spital Obwalden Immobilien AG bleibt zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons.

Der Regierungsrat hatte die Verbundlösung vorgeschlagen, weil das Kantonsspital Obwalden zu klein ist, um die zukünftigen Anforderungen alleine zu bewältigen und es besonders stark vom Kostendruck im Gesundheitswesen betroffen ist. "Es freut mich sehr, dass die Obwaldner Bevölkerung hinter dem Spitalverbund steht und sich für eine zukunftsfähige Lösung ausgesprochen hat", hält Regierungsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler fest.

Bereits im ersten Halbjahr 2026 ist die Gründung der beiden neuen Aktiengesellschaften rückwirkend per 1. Januar 2026 vorgesehen.

Prämienverbilligung kann schneller ausbezahlt werden

Die Stimmbevölkerung Obwaldens hat mit einem Ja-Anteil von 75 Prozent einen Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz gutgeheissen. Der Kantonsrat hatte der Vorlage bereits im Mai 2025 mit 48 zu 5 Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt. Mit dem Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz wird der Vollzug für die Antragstellenden vereinfacht und beschleunigt: Indem die Zuständigkeit für die Festlegung des Selbstbehalts vom Kantonsrat auf den Regierungsrat übertragen wird, kann die Auszahlung um bis zu drei Monate schneller abgewickelt werden. Neu wird für den Selbstbehalt eine Bandbreite von 9 bis 12 Prozent eingeführt.

Zudem wird mit dem Nachtrag auf die fixe Budgetvorgabe für die Prämienverbilligung verzichtet. Dies mit dem Ziel, das Kantonsbudget für die Prämienverbilligung den tatsächlichen Ausgaben anzunähern und somit die Budgetklarheit zu erhöhen. Für die Auszahlung der Prämienverbilligung ist auch künftig nicht der budgetierte Betrag, sondern wie bis anhin die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen massgebend. Der Bund verlangt von den Kantonen neu ab 2026 Mindestbeiträge an die Prämienverbilligung, die ausbezahlt (nicht budgetiert) werden müssen. Bis 2028 muss der Kantonsbeitrag gemäss Prognosen des Bundes auf mindestens 9,48 Millionen Franken angehoben werden.

"Es freut mich, dass die Obwaldner Stimmbevölkerung dieser Vorlage zugestimmt hat und sich von den verwirrenden Aussagen der Referendumsführer nicht blenden liess. Die Vorteile zugunsten der Anspruchsberechtigten werden aufgrund der jetzt erfolgten notwendigen Abstimmung leider erst für das Anspruchsjahr 2027 zum Tragen kommen, was ich sehr bedaure", hält Landammann Daniel Wyler dazu fest.

Bildungsgesetz – zeitgemässe Grundlage für den Kanton Obwalden

Der Regierungsrat nimmt die Annahme des Nachtrags zum Bildungsgesetz mit Freude zur Kenntnis. Mit diesem Entscheid erhält der Kanton eine zeitgemässe und solide gesetzliche Grundlage, um die Volksschule auf die Herausforderungen der kommenden Jahre auszurichten. Die Vorlage stärkt die Handlungsfähigkeit der Schulen, schafft Klarheit bei Struktur und Zuständigkeiten und ermöglicht weiterhin flexible Formen der Förderung und Integration. Der Regierungsrat nimmt die notwendigen Umsetzungsarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Gemeinden, Schulen und Lehrpersonen zügig an die Hand.

"Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Mitarbeit bei der Erarbeitung der Vorlage sowie im Vorfeld der Abstimmung" erklärt Regierungsrat Christian Schäli und ergänzt: "Ich freue mich, gemeinsam die Umsetzungsarbeiten anzugehen und das Obwaldner Bildungssystem zukunftsgerichtet weiter entwickeln zu können."

 

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