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Attraktivere Bedingungen für Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton Obwalden

10. Dezember 2025
Der Regierungsrat hat die Einführung einer Inkonvenienzentschädigung für Ärztinnen und Ärzte beschlossen, die im Rahmen des ambulanten Notfalldiensts einen sogenannten Hintergrunddienst leisten. Diese durch den Kantonsrat geforderte Massnahme führt zu attraktiveren Bedingungen für die Hausärzteschaft im Kanton und hat eine Stärkung der ambulanten Notfallversorgung zur Folge.

Im Kanton Obwalden niedergelassene Ärztinnen und Ärzten sind dazu verpflichtet, beim ambulanten Notfalldienst mitzuwirken. Der hausärztliche Notfalldienst stellt sicher, dass für die Obwaldner Bevölkerung in dringenden Fällen jederzeit eine ambulante ärztliche Grundversorgung zur Verfügung steht. Er dient als Ergänzung des Notfalls im Kantonsspital und richtet sich in erster Linie an Patientinnen und Patienten mit Verletzungen oder Krankheiten, die ambulant versorgt werden können.

Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2026 eine Entschädigung für den Bereitschaftsdienst beschlossen. Sie beträgt Fr. 10.– pro Stunde an Wochentagen und Fr. 20.– pro Stunde an Wochenend- bzw. Feiertagen. Diese Inkonvenienzentschädigung wird sowohl im Sarneraatal als auch in Engelberg ausbezahlt. Insgesamt hat sie für den Kanton jährliche Kosten in der Höhe von rund 230 000 Franken zur Folge.

Stärkung der Standortattraktivität

Der Notfalldienst dauert für die diensthabende Ärztin bzw. den Arzt jeweils 24 Stunden und wird in einen Vordergrunddienst (Patientin oder Patient geht in die Arztpraxis) und einen Hintergrunddienst (Patientin oder Patient werden durch die diensthabende Ärztin bzw. den Arzt aufgesucht) aufgeteilt. Bisher wurden die Ärztinnen und Ärzte zwar für effektive Einsätze entschädigt, jedoch nicht für ihre Bereitschaft. Die Entschädigung soll dabei helfen, neue Hausärztinnen und Hausärzte anzusiedeln, dadurch die Dienstbelastung der einzelnen Arztpersonen zu reduzieren und die Standortattraktivität weiter zu steigern. Die Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung – inklusive dem ambulanten Notfalldienst – soll dadurch stabilisiert und das zurzeit zu knappe Angebot an Grundversorgern im Kanton ausgebaut werden.

Forderung des Kantonsrats wird erfüllt

Die Einführung einer solchen Entschädigung wurde vom Kantonsrat im Juni 2025 gefordert. Sie ist eine von mehreren Massnahmen, mit denen der Kanton die ambulante Versorgung und insbesondere die Hausarztmedizin in Obwalden stärken möchte. Mittelfristig ist eine ganze oder teilweise Übernahme des ambulanten Notfalldiensts durch das Kantonsspital Obwalden vorgesehen. "Die Belastung der Hausärzteschaft im Kanton Obwalden ist hoch und die Ärztedichte vergleichsweise tief. Es ist uns ein Anliegen, attraktive Bedingungen zu schaffen, damit sich wieder neue Ärztinnen und Ärzte in unserem Kanton ansiedeln", hält der Gesundheitsdirektor Regierungsrat Christoph Amstad fest.

Symbolbild Arzt

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