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Militär: Adressänderung

Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und dauert für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht.

 

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