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Die Jugendanwaltschaft führt in Verfahren gegen Kinder und Jugendliche die Strafuntersuchung. In leichteren Fällen kann die Jugendanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Sie vertritt die Anklage vor den Gerichten und entscheidet über die Ergreifung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile.
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