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Beratung (Landwirtschaft)

Wohin führt der Weg der Obwaldner Landwirtschaft?

Gestützt auf Art. 136 des Landwirtschaftsgesetzes des Bundes und auf Art. 8 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht (kantonales Landwirtschaftsgesetz) sorgt der Kanton für die Beratung und Information in der Landwirtschaft. Dieser Auftrag wird im Kanton Obwalden vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt, insbesondere von der Dienststelle Beratung wahrgenommen. Bei der Beratungstätigkeit handelt es sich vorwiegend um Beratungen und Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vollzug bzw. der Umsetzung von agrarpolitischen Massnahmen von Bund und Kanton und um die Förderung der berufsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Land- und Alpwirtschaft sowie der bäuerlichen Hauswirtschaft.

Die Beratungstätigkeit richtet sich nach den Zielen der schweizerischen Agrarpolitik 22+ und nach den Leitlinien des kantonalen Agrarleitbilds (2004) sowie des Lageberichts (mit Massnahmenplan) zur Obwaldner Landwirtschaft (2015).

Die Beratung will Bauernfamilien, Landwirtschaftsbetrieben und landwirtschaftlichen Organisationen Orientierungshilfen anbieten und sie im rasch wandelnden agrarpolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld begleiten und unterstützen. Zu speziellen, landwirtschaftsbezogenen Fragen werden auch Gutachten oder Berichte erarbeitet.

Je nach Problemstellung bietet die Beratungsstelle ihre Dienstleistungen in Form von Informations- oder Orientierungsanlässen, in Form von Veranstaltungen für den Erfahrungsaustausch oder als Arbeitskreis für die Erarbeitung von landwirtschaftlichen Projekten an. Bei betrieblichen und betriebswirtschaftlichen, familiären oder sozialen Fragen stehen die entsprechenden Fachpersonen auch für Einzelberatungen zur Verfügung.

Die Dienststelle Beratung bearbeitet auch Fragen zu Boden- und Pachtrecht und Fragen zur Wirtschaftlichkeit.

Für landwirtschaftliche Beratungsfragen stehen Ihnen auch private Organisationen zur Verfügung. Bei schwierigen, sozialen Problemen und Notsituationen (Generationen- und Partnerschaftsprobleme, Hofkonflikte Überlastung) steht auch die Vermittlungsplattform des Landfrauen- und Bauernverbands Obwalden zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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