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Opferberatung

Grundhaltung
Wir orientieren uns am Berufskodex der Sozialen Arbeit Schweiz von AvenirSocial. Handlungsweisend ist für uns das humanistische Menschenbild, welches davon ausgeht, dass jeder Mensch grundsätzlich auf Wachstum angelegt ist und zu Veränderung und Problemlösung fähig ist. Als Beratungspersonen unterstehen wir zudem der Schweigepflicht.

Unser Auftrag

In Beratungen streben wir eine vertrauensvolle und transparente Beratungsbeziehung an. Wir stärken unsere Klientel, indem wir sie beim Finden und Formulieren ihrer Ziele unterstützen und sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu ihrer Lösung begleiten.

Als Fachpersonen setzen wir Methoden bedarfsgerecht und individuell ein und nutzt das System. Damit meinen wir Bezugspersonen und beteiligte Fachpersonen. Aufgrund unserer fachlichen Einschätzung liefern wir situativ Fachinformationen und Empfehlungen. Bei Bedarf beziehen wir andere Fachstellen mit ein.

Rahmenbedingungen

Die Angebote der Fachstelle Gesellschaftsfragen – Beratung stehen der Obwaldner Bevölkerung sowie den Obwaldner Institutionen und Organisationen kostenlos zur Verfügung.

Opferberatung

Die Opferberatungsstelle bietet Unterstützung für Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben. Opfer gemäss Opferhilfegesetz ist, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Insbesondere kann dies der Fall sein nach:

  • Körperverletzung, häuslicher Gewalt, Tötungsversuch
  • Vergewaltigung, sexueller Nötigung
  • Schwerer oder mehrfacher Drohung, Nötigung
  • Freiheitsberaubung, Geiselnahme
  • Verkehrsunfall

Nicht jede Straftat kann Leistungen der Opferhilfe auslösen. Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung sind z.B. keine Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes.

 

Unser Angebot in der Opferhilfe umfasst folgende Punkte:

  • Beratung und sozialpsychologische Begleitung von Opfern und Angehörigen nach einer Straftat
  • Vermittlung von juristischer, psychologischer und sozialer Unterstützung
  • Kostengutsprachen für juristische und psychologische Beratung
  • Kostengutsprache für Notunterkünfte, Hauspflege, Betreuung von Kindern usw.
  • Information und Unterstützung bei Gesuchen für einen Solidaritätsbeitrag von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (Bundesgesetz AFZFG vom 1. April 2017)

Gesuche für Entschädigung und Genugtuung sind beim Amt für Justiz, Enetriederstrasse 1,  6060 Sarnen, Telefon 041 666 64 94 einzureichen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

Beratungsgespräche sind nach Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich. Sind wir nicht verfügbar, steht der Notfalldienst des Kantonsspitals Sarnen, Telefon 041 666 44 22 zur Verfügung. Die Vermittlung sowie die Beratung unterliegen der Schweigepflicht.

Personen

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