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Konkurs: das öffentliche Inventar

Das Gesuch um Errichtung eines öffentlichen Inventars ist an das Kantonsgerichtspräsidium zu richten. Mit der Durchführung zur Aufnahme und Erstellung des Öffentlichen Inventars betraut das Kantonsgericht das Konkursamt. Ein öffentliches Inventar wird aufgenommen, wenn dies mindestens ein Erbe innert Monatsfrist verlangt.

Die Errichtung eines öffentlichen Inventars besteht in der Anlegung eines Verzeichnisses der Vermögenswerte und Schulden der Erbschaft. Das öffentliche Inventar dient den Erben als Entscheidungshilfe für Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Betreibung und Konkurs +41 41 666 64 37 (Betreibung) +41 41 666 64 03 (Konkurs) betreibungkonkurs@ow.ch