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Betreibung: Einleitung einer Betreibung

Erläuterungen zum Betreibungsbegehren

Der Betreibungsort ist der Ort, an welchem eine Betreibung einzuleiten ist:

  • Natürliche Personen sind am Ort des Wohnsitzes zu betreiben. Wochenaufenthalter an ihrem Hauptdomizil.
  • Im Handelsregister eingetragene juristische Personen und Gesellschaften am Sitz.
  • Einzelunternehmen am Ort des Inhabers/der Inhaberin. Einzelfirmen sind im Betreibungsverfahren nicht parteifähig.
  • Umfassend verbeiständete Personen an ihrem Wohnsitz bei der Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde.
  • Nicht im Handelsregister eingetragene Vereine am Ort der Verwaltung bzw. am Wohnsitz des Präsidenten.
  • Die Stockwerkeigentümergemeinschaft dort, wo sich die gemeinschaftliche Liegenschaft befindet.
  • Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes: Entweder am Ort der Sache oder am ordentlichen Betreibungsort des Schuldners/der Schuldnerin.
  • Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes im Retentionsverfahren: Am Ort der Sache, wo das Retentionsverzeichnis aufgenommen wurde
  • Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes: Am Ort, wo sich das Grundpfand befindet.
  • Arrest: Am Ort, wo sich die Vermögenswerte befinden oder am Wohn(-Sitz) des Schuldners.

 

Der Forderungsbetrag ist in Schweizer Franken zu beziffern und Teilzahlungen sind von der Forderungssumme abzuziehen. Der Verzugszins entsprechend zu berechnen.

 

Der/Die Betriebene muss aus dem auf dem Zahlungsbefehl aufgeführten Forderungsgrund einfach und klar erkennen können, worum es sich handelt.

  • Ungenügende Gründe muss der Gläubiger oder die Gläubigerin kostenpflichtig nachbessern
  • Pro Betreibungsbegehren ist nur eine Person als Schuldner/Schuldnerin zulässig
  • Für mehrere Schuldner/innen ist je ein Betreibungsbegehren einzureichen
  • Haften mehrere Personen solidarisch, ist dies in den einzelnen Betreibungsbegehren zu erwähnen und gegenseitig zu verweisen
  • Im Falle eines Rechtsvorschlages kann der Richter die Beseitigung des Rechtsvorschlages insbesondere bei periodischen Leistungen verweigern, wenn der Forderungsgrund ungenügend umschrieben ist
  • Bei wiederkehrenden Leistungen (Alimente/Unterhaltsbeiträge, Miete, etc.) muss die Zeitspanne erwähnt werden

 

Ergänzen Sie Betreibungsbegehren für Unterhaltsbeiträge/Alimente mit diesen Angaben:

  • Schuldner/in: genaue Namen/Vornamen, richtige Adresse
  • Gläubiger/in: Name, Vorname, Adresse
  • Forderungsgrund:
    • Unterhaltsberechtigte/r mit Namen/Vornamen, Geburtsdatum
    • Monatlicher Unterhaltsbeitrag für diese Person, Liste der ausstehenden Monatszahlungen
    • Wurden Alimente bevorschusst, wenn ja welche
    • Rechtsgrund (Trennungs-/Scheidungsurteil usw.)

 

Die Einleitung einer Betreibung ist gemäss Art. 16 SchKG gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG).

Die Kosten eines Zahlungsbefehls oder einer Konkursandrohung betragen:

Forderungen CHF CHF
bis 100 21.00
über 100 bis 500 34.00
über 500 bis 1000 54.00
über 1'000 bis 10'000 74.00
über 10'000 bis 100'000 104.00
über 100'000 bis 1'000'000 204.00
über 1'000'000 414.00

Bei aufwändigen Zustellungen entstehen weitere Kosten, die dem Gläubiger in Rechnung gestellt werden.

Die Kosten der Pfändung werden vorab durch das Ergebnis der Verwertung gedeckt. Der Gläubiger haftet jedoch für die Kosten, falls die Pfändung nicht durchgeführt werden kann oder das Ergebnis der Verwertung nicht ausreicht.

 

Gläubiger/Gläubigerin im Ausland: Der betreibende Gläubiger bzw. die Gläubigerin im Ausland muss gemäss Artikel 67 Absatz 1 Ziffer 1 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes SchKG in der Schweiz ein Domizil wählen.

In diesem Fall ist ein Vertreter oder eine Vertreterin in der Schweiz für die Entgegennahme von Betreibungsurkunden und anderen Mitteilungen zu bestimmen. Betreibungskosten sind vorzuschiessen.

Reichen Sie das Begehren auf Papier dem zuständigen Betreibungsamt vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben ein. Das Einreichen des Begehrens via E-Mail-Anhang ist unzulässig. Nur über die Plattform eSchKG können digitale Begehren den Betreibungsämtern übermittelt werden.

Formular Betreibungsbegehren

Zugehörige Objekte

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Betreibung und Konkurs +41 41 666 64 37 (Betreibung) +41 41 666 64 03 (Konkurs) betreibungkonkurs@ow.ch
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