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Gesundheitsschutz

Jugendarbeitsschutz

Jugendliche unter 18 Jahren sind im Arbeitsrecht besonders geschützt. Ab 13 Jahren dürfen sie beschäftigt werden für leichte Arbeiten, die keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung haben und die weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen. Generell verboten sind gefährliche Tätigkeiten.


Gesetzliche Grundlagen

- Wegleitung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz


Mutterschutz

Schwangere Frauen und stillende Mütter benötigen als Arbeitnehmerinnen besonderen Schutz. Die Arbeitgeber passen die Arbeitsbedingungen so an, dass weder die Gesundheit der werdenden Mutter noch die Gesundheit des ungeborenen Kindes beeinträchtigt werden.


Nützliche Links

Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung

Zugehörige Objekte

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