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Biotechnologie

Mensch, Tiere und Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen geschädigt oder zumindest belästigt werden. Darum ist der Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen Systemen (Forschungslabor, Diagnostik, Biotechindustrie) oder offenen Systemen (Freisetzungsversuche, Inverkehrbringen) in den Verordnungen zur Biosicherheit (Einschliessungsverordnung ESV, Freisetzungsverordnung FrSV, Störfallverordnung StFV, Cartagena-Verordnung CartV, Arbeitnehmerschutz-Verordnung SAMV) geregelt.

Organismen sind zelluläre (Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen) oder nicht zelluläre (z. B. Viren) biologische Einheiten die fähig sind, sich zu vermehren oder genetisches Material zu übertragen. Der Begriff “Umgang mit Organismen” umfasst jede beabsichtigte Tätigkeit mit Organismen, insbesondere das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren, Verändern, Nachweisen, Transportieren, Lagern oder Entsorgen.

Wer mit Organismen in geschlossenen oder offenen Systemen umgeht, muss das Risiko bewerten und seine Projekte beim Bund registrieren oder bewilligen lassen. Der Kanton überprüft bei diesen Bundesverfahren die Angaben des Gesuchstellers und nimmt materiell Stellung. Nach erteilter Bewilligung überwacht die kantonale Vollzugsstelle die Einhaltung der Auflagen und die Qualität der Sicherheitsmassnahmen. Ansprechstelle im Kanton Obwalden ist die Dienststelle Gewässerschutz, der eigentliche Vollzug obliegt dem Laboratorium der Urkantone.


Weitere Informationen:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Biotechnologie

Bundesamt für Gesundheit (BAG), Biologische Sicherheit

Laboratorium der Urkantone (LdU)

Einschliessungsverordnung (ESV)

Freisetzungsverordnung (FrSV)

Störfallverordnung (StFV)

Cartagena-Verordnung (CartV)

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch
Mikroorganismen (SAMV)

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