Agrarrecht und AgrarpolitikAgrarrecht und Agrarpolitik Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt ist für den Vollzug und die Beratung über die Agrargesetzgebung des Bundes und des Kantones verantwortlich. Der grösste Teil des Vollzuges ist durch die Agrargesetzgebung des Bundes gegeben. Grundlage der Agrargesetzgebung ist der Verfassungsauftrag an die Landwirtschaft (Art. 104 Bundesverfassung). Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen sind die Bundesgesetze über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht, über die landwirtschaftliche Pacht und viele weitere Verordnungen zu diesen Gesetzen. Auch gibt es verschiedene Gesetze, welche nicht nur die Landwirtschaft betreffen. Zum Beispiel: Das Gewässerschutzgesetz, das Natur- und Heimatschutzgesetz, das Umeltschutzgesetz und das Tierschutzgesetz. Kantonal ist die Landwirtschaft geregelt im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht (kantonales Landwirtschaftsgesetz) und in verschiedenen Ausführungsbestimmungen. Es sind dies:
Weitere Informationen Bundesamt für Landwirtschaft Schweizer Bauernverband Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG) Kantonale Gesetze und Ausführungsbestimmungen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht Ausführungsbestimmungen über die Förderung der Tierzucht, der arbeitsteiligen Jungviehaufzucht und des Viehabsatzes Ausführungsbestimmungen über die Strukturverbesserungen mit Finanzhilfen Ausführungsbestimmungen zur Förderung der Landschaftsqualität und Vernetzung Ausführungsbestimmungen über Innovationsbeiträge zur Absatzförderung in der Landwirtschaft Ausführungsbestimmungen über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine Ausführungsbestimmungen über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft Ausführungsbestimmungen über die Bekämpfung des Feuerbrandes Ausführungsbestimmungen zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht
|