Agrarrecht und Agrarpolitik
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt ist für den Vollzug und die Beratung über die Agrargesetzgebung des Bundes und des Kantons verantwortlich. Der grösste Teil des Vollzugs ist durch die Agrargesetzgebung des Bundes gegeben. Grundlage der Agrargesetzgebung ist der Verfassungsauftrag an die Landwirtschaft (Art. 104 Bundesverfassung). Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen sind die Bundesgesetze über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht, über die landwirtschaftliche Pacht und viele weitere Verordnungen zu diesen Gesetzen. Ausserdem gibt es verschiedene Gesetze, welche nicht nur die Landwirtschaft betreffen. Beispielsweise das Gewässerschutzgesetz, das Natur- und Heimatschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.
Kantonal ist die Landwirtschaft geregelt im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht (kantonales Landwirtschaftsgesetz)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und in verschiedenen Ausführungsbestimmungen. Es sind dies:
- AB über die Förderung der Tierzucht, der arbeitsteiligen Jungviehaufzucht und des ViehabsatzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über die Strukturverbesserungen mit FinanzhilfenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über die Förderung der Landschaftsqualität und VernetzungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über Innovationsbeiträge zur Absatzförderung in der LandwirtschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über den Gewässerschutz in der LandwirtschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über Pflanzenschutzmassnahmen in der LandwirtschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für WeineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB über Klimamassnahmen in der LandwirtschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- AB zum bäuerlichen Boden- und PachtrechtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Kantonale Landwirtschaftskommission berät das Volkswirtschaftsdepartement und das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Grundsatzfragen der kantonalen Landwirtschaftspolitik und unterstützt die Kommunikation nach aussen. Sie besteht aus mindestens sieben bäuerlichen und nichtbäuerlichen Mitgliedern. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt führt das Sekretariat.
Weitere Informationen
Bundesamt für LandwirtschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schweizer BauernverbandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kantonales Gesetz
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und PachtrechtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Amt für Landwirtschaft und Umwelt | +41 41 666 63 17 | landwirtschaft@ow.ch |