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Apostillen und Beglaubigungen (Legalisationen)

Die Staatskanzlei bestätigt die Echtheit der Originalunterschrift sowie des Stempels oder Siegels von Urkundspersonen und Amtsstellen des Kantons.

Sie bestätigt keine Textinhalte, Übersetzungen, Kopien, Faksimilestempel oder Ausdrucke.

Die Staatskanzlei beglaubigt nicht:

Zuständig dafür ist:
Dokumente der Bundesverwaltung Bundeskanzlei in Bern
Dokumente aus anderen Kantonen Staatskanzlei des Kantons, in dem das Dokument erstellt wurde
Dokumente von ausländischen Behörden Ursprungsland oder evt. Konsulat des Ursprungslands

Bestimmungsland

Je nach Bestimmungsland des Dokuments sind verschiedene Formen der Beglaubigung erforderlich:

Hinweise zu Aufträgen am Schalter

  • Wir nehmen Aufträge ohne Terminvereinbarung an. Sie erhalten eine Mitteilung, wann der Auftrag erledigt ist (in der Regel innerhalb von 24 Stunden)
  • Wir benötigen immer die Angabe des Bestimmungslands

Hinweise zu Aufträgen per Post innerhalb der Schweiz

  • Sie vermerken im Auftrag folgende Angaben: Bestimmungsland sowie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
  • Sie legen ein adressiertes und frankiertes Rücksendekuvert bei
  • Sie erhalten unsere Rechnung

Für Aufträge aus dem Ausland gelten besondere Bestimmungen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Gebühren

  • Pro Beglaubigung bzw. Apostille: Fr. 20.-
  • Versand- und Transferspesen nach Aufwand
  • Zahlung bar in Schweizer Franken

Übersetzungen

Im Kanton Obwalden gibt es keine bei der Staatskanzlei registrierten Übersetzer. Für die Übersetzung von Urkunden und deren Legalisation verweisen wir an die Staatskanzlei des Kantons Luzern.

Zugehörige Objekte