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Übertritt Primar - Sek I

Der Prozess des Übertrittsverfahrens in die Sekundarstufe I beginnt im 5. Schuljahr und endet mit dem Entscheid des Schulrates / der Aufnahmekommission der Gymnasien gegen Ende des 6. Schuljahres.

Die Broschüre zum Übertrittsverfahren gibt Auskunft über die Grundlagen für den Zuweisungsantrag, den Ablauf des Verfahrens, das Schulangebot und die Anforderungsprofile der Sekundarstufe I.

Der Übertritt ins Gymnasium ist nach der 6. Klasse der Primarschule bzw. nach der 2. oder 3. Klasse der Orientierungsschule möglich.

Die Broschüre (siehe untenstehende Publikation) kann auch beim Amt für Volks- und Mittelschulen bestellt werden.

Aktualisiert 9.11.2023

 

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