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Anerkennung Betriebsformen

Die Anerkennung des Einzelbetriebs sowie die Anerkennung von überbetrieblichen Zusammenarbeitsformen (Tierhaltungsgemeinschaft, Betriebszweiggemeinschaft, Betriebsgemeinschaft) liegt in der Zuständigkeit der Dienststelle Direktzahlungen. Als Grundlage dient ihr dabei die Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen. In dieser Verordnung sind neben der Definition Betrieb und Bewirtschafter/in auch die Definition der beitragsberechtigten Flächen und die Grundlagen der Berechnung der Standartarbeitskräfte (SAK) sowie die Berechnung der Grossvieheinheiten (GVE) enthalten.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Landwirtschaft

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