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Agrarrecht und Agrarpolitik

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt ist für den Vollzug und die Beratung über die Agrargesetzgebung des Bundes und des Kantons verantwortlich. Der grösste Teil des Vollzugs ist durch die Agrargesetzgebung des Bundes gegeben. Grundlage der Agrargesetzgebung ist der Verfassungsauftrag an die Landwirtschaft (Art. 104 Bundesverfassung). Die wichtigsten Gesetzesgrundlagen sind die Bundesgesetze über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht, über die landwirtschaftliche Pacht und viele weitere Verordnungen zu diesen Gesetzen. Ausserdem gibt es verschiedene Gesetze, welche nicht nur die Landwirtschaft betreffen. Beispielsweise das Gewässerschutzgesetz, das Natur- und Heimatschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.

Kantonal ist die Landwirtschaft geregelt im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht (kantonales Landwirtschaftsgesetz) und in verschiedenen Ausführungsbestimmungen. Es sind dies:

Die Kantonale Landwirtschaftskommission berät das Volkswirtschaftsdepartement und das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Grundsatzfragen der kantonalen Landwirtschaftspolitik und unterstützt die Kommunikation nach aussen. Sie besteht aus mindestens sieben bäuerlichen und nichtbäuerlichen Mitgliedern. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt führt das Sekretariat.

Weitere Informationen:

Bundesamt für Landwirtschaft

Schweizer Bauernverband

Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG)

Kantonales Gesetz:

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft sowie zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht

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