Bau- und Raumentwicklungsdepartement
Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement ist zuständig für Fragen der Raumplanung inkl. Verkehrsplanung, den Hoch- und Tiefbau, das Bauen ausserhalb der Bauzone und die Baukoordination, sämtliche Belange des Waldes, den Natur- und Landschaftsschutz, die Abwehr von Naturgefahren sowie für die Jagd.
Das Bau- und Raumentwicklungsdepartement umfasst neben dem Departementssekretariat das Hoch- und Tiefbauamt, das Amt für Wald und Landschaft sowie das Amt für Raumentwicklung und Verkehr.
Kontakt
Bau- und RaumentwicklungsdepartementFlüelistrasse 3
6060 Sarnen
Tel. +41 41 666 64 35
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
nach Terminvereinbarung
Telefonisch sind wir erreichbar
Montag bis Freitag
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freitags und vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Personen
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Beim Planungs- und Baurecht wirken die Regeln aller drei Staatsebenen (Bund/Kanton/Gemeinde) zusammen. Der Bund hat im Raumplanungsgesetz die Grundzüge der schweizerischen Raumplanung festgelegt. Der Kanton regelt mit dem Planungs- und Baugesetz die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens, legt baurechtliche Grundbegriffe fest und macht teilweise Mindestvorgaben. Die Gemeinden legen in der Bau- und Zonenordnung verschiedene Bauzonen fest und bestimmen, was gebaut werden darf. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind, beispielsweise zum Umwelt-, Natur- Gewässer-, Brand- und Denkmalschutz. |