Regierungsrätliche Baudelegation
Der regierungsrätlichen Baudelegation obliegen der Vollzug der das Strassenwesen betreffenden Beschlüsse des Regierungsrats, die Wahrung der Staatsinteressen bei Expropriationen und Streitigkeiten in Verbindung mit dem Strassenwesen sowie die Prüfung und Begutachtung der Projekte im Strassen- und Brückenbau des Kantons.