Merkblatt Datenschutz an SchulenDas Merkblatt dient den Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen, weiteren Fachstellen und Schuldiensten, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern zu einem geregelten Umgang mit Personendaten in der öffentlichen Schule und im Kindergarten.
Zuständige Instanz: Amt für Volks- und Mittelschulen Zuständige Oberinstanz: Bildungs- und Kulturdepartement
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