Status Lingualevel und ESPDer Erlass regelt den freiwilligen Einsatz des Europäischen Sprachenportfolios und von "lingualevel" bzw. dessen obligatorischen Einsatz innerhalb der Standortbestimmung 8. Schuljahr.
Zuständige Instanz: Amt für Volks- und Mittelschulen Zuständige Oberinstanz: Bildungs- und Kulturdepartement
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