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Ja zum Steuergesetz ermöglicht Stabilisierung Kantonsfinanzen

22. September 2019
Die Obwaldner Stimmbevölkerung hat am 22. September 2019 einem Nachtrag zum Steuergesetz zugestimmt. Die Kantonssteuern werden moderat und teilweise befristet erhöht. Gleichzeitig wird die STAF-Vorlage des Bundes attraktiv umgesetzt. Die Mehreinnahmen von rund 11,1 Millionen Franken tragen zusammen mit den in Umsetzung stehenden Sparmassnahmen massgeblich zu einem ausgeglichenen Finanzhaushalt bei.

Am 22. September 2019 hat die Obwaldner Stimmbevölkerung mit einem Ja-Anteil von 55,7 Prozent einen Nachtrag zum Steuergesetz gutgeheissen. Der Kantonsrat hatte der Vorlage im Juni 2019 mit 47 zu 0 Stimmen und 6 Enthaltungen zugestimmt. Der Nachtrag zum Steuergesetz tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.

Wichtiger Schritt zur Beseitigung des Defizits
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ermöglichen mit ihrem Entscheid, dass die Erfolgsrechnung des Kantons in den nächsten Jahren wieder ausgeglichen gestaltet werden kann. Durch die Erhöhung des kantonalen Steuerfusses um 0,3 Einheiten (davon 0,1 Einheiten befristet auf 5 Jahre) erhöhen sich die Einkommens- und Vermögenssteuern um rund 3 bis 4 Prozent. Der Kanton erhält Mehreinnahmen von 6,7 Millionen Franken. Weitere Mehreinnahmen stammen aus der Umsetzung der STAF-Vorlage sowie einer neuen Verteilung des Unternehmenssteuerertrags zwischen Kanton und Gemeinden. Auch die Grundstückgewinnsteuer, der Fahrkostenabzug und die Berufsauslagen werden angepasst. Insgesamt bringt der Nachtrag Mehreinnahmen von rund 11,1 Millionen Franken.

Stabilität und Sicherheit
Die Anpassung des Steuergesetzes ergänzt ein ganzes Bündel von Massnahmen aus verschiedenen Einsparungen und Anpassungen im Umfang von über 28 Millionen Franken, die dazu beitragen, den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Stabilität und Sicherheit sind zentrale Voraussetzungen für eine gesunde Weiterentwicklung des Kantons.

Optimierung der Rahmenbedingungen
Das Ja der Obwaldnerinnen und Obwaldner ermöglicht auch eine attraktive Umsetzung der Steuer- und AHV-Vorlage (STAF) des Bundes. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen werden verbessert. Zudem begünstigen die guten Bedingungen Ansiedlungen von neuen Unternehmen im Kanton.

Obwalden bleibt attraktiv
Durch das Ja der Stimmbevölkerung kann die Steuerstrategie erfolgreich weiterentwickelt werden. Der Kanton Obwalden bleibt ein attraktiver attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort. Die nun gestärkte finanzielle Stabilität trägt dazu bei, dass der Kanton auch in Zukunft seinen Aufgaben nachkommen kann.

weiterführende Informationen: Nachtrag zum Steuergesetz (Finanzvorlage 2020)

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