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Staatsanwalt Jürg Thomas Boller tritt 2022 nicht mehr zur Wiederwahl an

8. September 2021
Staatsanwalt Jürg Thomas Boller wird nach Ablauf der aktuellen Amtsperiode am 30. Juni 2022 nicht mehr zur Wiederwahl antreten. Er beendet damit seine mehr als drei Jahrzehnte dauernde Tätigkeit für die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Obwalden und tritt in den vorzeitigen Ruhestand. Der Präsident der Rechtspflegekommission, der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements und der Oberstaatsanwalt haben den Entscheid entgegengenommen und danken für die geleistete Arbeit.

Jürg Thomas Boller trat am 1. Dezember 1987 als Rechtspraktikant beim Justizdepartement in den Dienst des Kantons Obwalden. Nach zwei Jahren wurde er zunächst als Verhörrichter-Stellvertreter und später als Verhörrichter bzw. Staatsanwalt gewählt. In seiner Amtszeit zeichnete Jürg Thomas Boller einige Jahre auch für die Administrativmassnahmenverfahren bezüglich Führerausweise verantwortlich und brachte zahlreiche Strafuntersuchungen erfolgreich zur Anklage oder erledigte diese mittels Strafbefehl oder Einstellungsverfügung.

Staatsanwälte werden vom Kantonsrat gewählt. Die reguläre Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Die aktuelle Amtsperiode dauert noch bis am 30. Juni 2022. Jürg Thomas Boller hat sich entschieden, sich nicht mehr für die Amtsdauer von 2022 bis 2026 zur Verfügung zu stellen. Er wird ab dem 1. Juli 2022 den vorzeitigen Ruhestand antreten.

Der Präsident der Rechtspflegekommission, der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements sowie der Oberstaatsanwalt haben den Entscheid entgegengenommen. Sie danken Jürg Boller bereits jetzt für die während mehr als drei Jahrzehnte geleisteten Dienste zugunsten des Kantons Obwalden.

Die Stelle ist zurzeit ausgeschrieben.

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