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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Obwalden und Nidwalden

21. April 2020
Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Obwalden und Nidwalden ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet per sofort ein absolutes Feuerwerksverbot.

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer grossen Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. Die Kantone Obwalden und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Obwalden und Nidwalden deshalb ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern. Es ist bis auf Widerruf verboten, im Wald und in Waldesnähe (50m) Feuer zu entfachen oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und „Himmelslaternen“, welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.

Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter www.naturgefahren.ch oder unter www.waldbrandgefahr.ch

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