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Covid-19-Härtefallfinanzhilfen für Obwaldner Unternehmen: Erste Auszahlungen erfolgt

31. März 2021
Im Kanton Obwalden sind erste Härtefallfinanzhilfen ausbezahlt worden. Aktuell stehen für à-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften für Darlehen maximal 7 Millionen Franken zur Verfügung. Das vom Regierungsrat eingesetzte Expertengremium hat 130 der insgesamt 184 Härtefallgesuche geprüft und gestützt darauf sind die ersten Auszahlungen wie vorgesehen vor Ostern ausgelöst worden.

Der Bund beteiligt sich an Härtefallmassnahmen der Kantone für von der Covid-19-Pandemie besonders betroffene Unternehmen, wenn sich der jeweilige Kanton ebenfalls an der Finanzierung beteiligt. Der Bund hat den Kantonen im Dezember für seinen Anteil insgesamt 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Finanzierung von Härtefallmassnahmen zugunsten von Obwaldner Unternehmen einen Rahmenkredit von sieben Millionen Franken beantragt. Der Kantonsrat hat diesem Antrag am 28. Januar 2021 zugestimmt.


Erste Auszahlungen erfolgen vor Ostern
Das vom Regierungsrat eingesetzte Expertengremium hat nach Eingang der Beurteilung durch die Banken 130 der insgesamt 184 Härtefallgesuche geprüft. Davon konnten über 70 Prozent positiv beurteilt und Auszahlungen ausgelöst werden. Insgesamt wurden von den Unternehmen Finanzhilfen im zweistelligen Millionenbetrag beantragt. Da in der ersten Tranche lediglich 7 Millionen Franken zur Verfügung stehen, mussten in einem ersten Schritt Teilzahlungen vorgenommen werden. Um eine Aufstockung vornehmen zu können, hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen weiteren Rahmenkredit von 17 Millionen Franken beantragt. Über diesen Betrag wird an der ausserordentlichen Kantonsratssitzung vom 1. April 2021 entschieden. Mit den gesamthaft 24 Millionen Franken stehen den Obwaldner Unternehmen somit die maximalen Bundesgelder zur Verfügung. Der Kanton ist verpflichtet, an diesen Betrag einen Anteil von 7,2 Millionen Franken beizusteuern (30 Prozent). Dabei kann er nach Rücksprache mit den Gemeinden auch auf ihre Unterstützung zählen. Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht wiederum dem fakultativen Finanzreferendum. Dieses läuft am 10. Mai 2021 ab. Die Auszahlung zusätzlicher à-fonds-perdu-Beiträge und die Gewährung der Mehrheit der Bankdarlehen können deshalb frühestens ab dem 12. Mai 2021 erfolgen.


Expertengremium arbeitet rasch
Nach Ablauf der Eingabefrist für die Härtefallgesuche am 12. März 2021 hat das Expertengremium bereits 130 von gesamthaft 184 Gesuchen bearbeitet. Dabei konnte es nicht alle Anträge definitiv erledigen, sondern hat bei ca. 10 Prozent weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Dies erfolgte auch unter dem Aspekt, dass die Gleichbehandlung aller Unternehmungen wie auch eine sachgerechte Beurteilung aller Gesuche erfolgen muss.


Das Expertengremium kann sich bei seiner Arbeit auf die Vorabklärungen der Hausbanken der Gesuchsteller bzw. der Obwaldner Kantonalbank abstützen. Diese nehmen eine fundierte Prüfung der Gesuche und des ausgewiesenen Finanzierungsbedarfs vor und geben nach Durchsicht aller zur Verfügung stehenden Angaben eine Empfehlung ans Expertengremium ab. Das Expertengremium fällt seinen Entscheid anschliessend aufgrund des von den Unternehmen ausgewiesenen Finanzierungsbedarfs bis Ende 2021, der ungedeckten Fixkosten, des Umsatzrückgangs im Jahr 2020, der innerbetrieblichen Anstrengungen sowie der Einschätzung der Überlebensfähigkeit des Unternehmens.


Der Regierungsrat hat folgende Personen ins Expertengremium gewählt:
– Daniel Wyler, Volkswirtschaftsdirektor Kanton Obwalden (Vorsitzender)
– Jürg Berlinger, Gemeindepräsident, Sarnen
– Marianne Nufer, Steuerverwalterin Kanton Obwalden
– Markus Enz, Geschäftsführer Enz Group AG, Giswil
– Daniel Halter, Geschäftsführer Orfida Treuhand + Revisions AG, Sarnen


Viele offene Fragen
Nach den Parlamentsbeschlüssen der eidgenössischen Räte vom 19. März 2021 warten die Kantone gespannt auf die Anpassungen in den Bundesverordnungen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob und allenfalls wie die Voraussetzungen für die Beteiligung des Bundes an den Finanzhilfen für Härtefälle nun angepasst werden. Besonders interessant ist für den Kanton Obwalden die Frage, wie die von der Krise besonders betroffenen Tourismuskantone zusätzlich entlastet werden, hat sich die Regierung doch mehrfach beim Bundesrat und den Parlamentariern dafür eingesetzt.


Die Höhe der vollständigen Finanzhilfe für jedes Unternehmen kann vom Expertengremium erst dann bestimmt werden, wenn die Bundes- und Kantonsmittel für das Härtefallprogramm des Kantons Obwalden definitiv feststehen und die angepassten Verordnungstexte des Bundes und des Kantons die weiteren Modalitäten definitiv regeln.

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