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Kanton schafft Fachstelle für private Beistandspersonen

3. März 2021
Der Regierungsrat Obwalden hat mit den Einwohnergemeinden eine Leistungsvereinbarung zur Schaffung einer Fachstelle für private Beistandspersonen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgeschlossen. Für die Schaffung der Fachstelle werden ab 1. Mai 2021 trotz Stellenstopp zusätzlich 50 Stellenprozent bewilligt. Die Kosten tragen die Gemeinden.

Seit dem 1. Januar 2013 ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Gemäss der Verordnung betreffend Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist der Regierungsrat beauftragt, die kantonale Umsetzung zu evaluieren und deren Wirksamkeit zu prüfen. Das Ergebnis dieser Evaluation hat er mit Bericht vom 7. April 2020 dem Kantonsrat unterbreitet.

Eine vorgeschlagene Massnahme war die Integration der privaten Beistandspersonen und die Schaffung einer Fachstelle für private Beistandspersonen bei der KESB in der Grössenordnung von 50 Stellenprozent. Der Kantonsrat hat diese Massnahme an seiner Sitzung vom 28./29. Mai 2020 zur Kenntnis genommen.

Der Regierungsrat Obwalden hat mit den Einwohnergemeinden nun eine Leistungsvereinbarung zur Schaffung einer Fachstelle für private Beistandspersonen bei der KESB abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung gilt, bis sie durch eine gesetzliche Regelung ersetzt wird. Eine solche ist im Rahmen der Nachträge zur Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf den 1. April 2022 geplant.

Fachstelle übernimmt Aufgaben für den ganzen Kanton
Die Fachstelle für private Beistandspersonen bei der KESB wird neu zentral die Aufgaben der Rekrutierung, Schulung, Ausbildung, Beratung und Begleitung der privaten Beistandspersonen für den ganzen Kanton wahrnehmen. "Die enge Schnittstelle zum Revisorat bei der KESB sowie die Sicherstellung einer einheitlichen Ausbildung und Betreuung der privaten Beistandspersonen sprechen für die Integration dieser Fachstelle bei der KESB", erklärt Christoph Amstad, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements. Den privaten Beistandspersonen kommt in der Mandatsführung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen eine grosse Bedeutung zu. Sie sind oft aus dem nahen sozialen Umfeld oder aus der Familie. Grundsätzlich können jedoch alle Privatpersonen mit dem entsprechenden sozialen Engagement und Wissen Beistandschaften führen. Hier besteht im Kanton Obwalden ein grosses Potenzial.

Die Organisation der Fachstelle und die Aufsicht über die Fachstelle sind künftig Aufgaben des Kantons. Die Gemeinden werden jährlich über die Aufgabenerfüllung schriftlich orientiert. Mit dem Aufbau und der Führung der Fachstelle für private Beistandspersonen übernimmt der Kanton eine Aufgabe der Einwohnergemeinden. Trotz Stellenstopp bewilligt der Regierungsrat zusätzlich 50 Stellenprozent. Der entsprechende Aufwand wird von den Einwohnergemeinden pauschal abgegolten.

Die Fachstelle für private Beistandspersonen wird ab 1. Mai 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Die Leitung der Fachstelle übernimmt Reto Geiser. Er verfügt über einen breiten Erfahrungshintergrund im Kindes- und Erwachsenenschutz und war viele Jahre als Berufsbeistand in der Region tätig sowie von 2013 bis 2018 Behördenmitglied der KESB Nidwalden.

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