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Regierungsrat bringt das Steuergesetz auf den neusten Stand

21. August 2020
Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Steuergesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dieser enthält hauptsächlich Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht im Bereich der Quellenbesteuerung. Zudem wird der Nachtrag genutzt, um einige formelle Anpassungen vorzunehmen.

Die Kantone können ihr Steuergesetz nicht vollständig frei gestalten, sondern sind dabei an verschiedene Bundesgesetze und Vorgaben gebunden. Der Kanton Obwalden ist bestrebt, die Anpassungen auf Bundesebene jeweils baldmöglichst auch im kantonalen Recht festzuschreiben.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass per 1. Januar 2021 verschiedene Änderungen im Bereich der Quellenbesteuerung in Kraft treten werden. Diese Reform gilt für die ganze Schweiz und bezweckt den Abbau von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Sie führt zudem in verfahrensrechtlichen Fragen zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung. Dies ist mit mehr Transparenz und Rechtssicherheit verbunden.

Um diese Änderungen auch ins kantonale Recht zu übertragen und dieses somit wieder auf den neusten Stand zu bringen, hat der Regierungsrat einen Nachtrag zum Steuergesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Darin enthalten sind zudem einige redaktionelle und formelle Anpassungen sowie Präzisierungen des kantonalen Steuergesetzes. Der Nachtrag hat keine absehbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Kanton. Auch für die Steuerpflichtigen ergeben sich daraus kaum direkte Änderungen.

Da es sich beim Nachtrag zum Steuergesetz um den Nachvollzug von übergeordnetem Recht handelt, verzichtete der Regierungsrat auf das Durchführen einer Vernehmlassung. Der Kantonsrat wird den Nachtrag voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 22. Oktober und 3./4. Dezember 2020 behandeln. Er soll danach per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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20-47_MM_RR_Nachtrag_StG_2021.pdf Download 0 20-47_MM_RR_Nachtrag_StG_2021.pdf
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