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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

14. Februar 2020

Der Kanton Obwalden passt die kantonalen Regelungen über Geldspiele dem Bundesrecht an und fasst sie im Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz zusammen.

Wichtigste Neuerungen:

  • Neu können im Kanton kleine Pokerturniere durchgeführt werden.
  • Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen (Tombolas, Lottos), bei denen die Summe der Einsätze weniger als 10 000 Franken beträgt, sind bewilligungsfrei.
  • Die Bewilligungspflicht für Spiellokale und Geschicklichkeitsspielautomaten ohne Sach- oder Geldgewinn wird aufgehoben.
  • Die Abgaben für Geschicklichkeitsspielautomaten werden an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende April 2020. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind gebeten, für ihre Stellungnahme den aufgeschalteten Fragebogen im Word-Format zu verwenden und an das Volkswirtschaftsdepartement (volkswirtschaftsdepartement@ow.ch, Betreff: Vernehmlassung EG BGS) zu senden.

 

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