Departementssekretariat BRD
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08.00 bis 11.45 Uhr
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Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
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Beim Planungs- und Baurecht wirken die Regeln aller drei Staatsebenen (Bund/Kanton/Gemeinde) zusammen. Der Bund hat im Raumplanungsgesetz die Grundzüge der schweizerischen Raumplanung festgelegt. Der Kanton regelt mit dem Planungs- und Baugesetz die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens, legt baurechtliche Grundbegriffe fest und macht teilweise Mindestvorgaben. Die Gemeinden legen in der Bau- und Zonenordnung verschiedene Bauzonen fest und bestimmen, was gebaut werden darf. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind, beispielsweise zum Umwelt-, Natur- Gewässer-, Brand- und Denkmalschutz. |