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Arbeitszonenbewirtschaftung

Der Kanton Obwalden plant die Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung. Sie soll die haushälterische Nutzung des Kulturlandes unterstützen, indem in reinen Arbeitsgebieten die vorhandenen Reserven optimal genutzt werden. Die Umsetzung erfolgt insbesondere durch die Schaffung von Entwicklungsschwerpunkten für die Wirtschaft und die effiziente Nutzung der vorhandenen Arbeitszonen. Bei der Einführung einer Arbeitszonenbewirtschaftung handelt es sich um einen Auftrag des Bundes an die Kantone, den der Kanton Obwalden mit einer Anpassung des kantonalen Richtplans 2019 umsetzt.

Am 24. Juni 2020 genehmigte der Bundesrat die Teile Raumentwicklung und Siedlung des kantonalen Richtplans 2019. Die Genehmigung beinhaltet diverse Aufträge an den Kanton, die in den kommenden Jahren zu erfüllen sind. Insbesondere ist gemäss Art. 15 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) und Art. 30a Abs. 2 der Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1) die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen (Industrie- und Gewerbezonen) zu regeln und eine Arbeitszonenbewirtschaftung einzuführen. Die Umsetzung des Auftrags im Kanton Obwalden soll gleichzeitig die übergeordneten gesetzlichen Vorgaben erfüllen und der regionalen Wirtschaft den notwendigen Spielraum für die Entwicklung offenhalten.

Der Fokus der geplanten Änderung am kantonalen Richtplan 2019 liegt bei den Voraussetzungen zur Schaffung neuer Arbeitszonen: die Arbeitsgebiete sollen in Zukunft aus einer regionalen Sicht geplant und festgelegt werden. Hierfür definiert der Kanton drei regionale Wirtschaftsräume:

- Wirtschaftsraum Sarneraatal mit Alpnach, Sarnen, Kerns, Sachseln, Giswil

- Wirtschaftsraum Engelberg

- Wirtschaftsraum Lungern

Sind Reserven innerhalb der Arbeitszone des jeweiligen Wirtschaftsraums vorhanden, sind diese zu nutzen, bevor eine Neueinzonung erfolgen kann.

Gleichzeitig sind im kantonalen Richtplan neu Entwicklungsschwerpunkte für die Wirtschaft festgelegt. Drei davon liegen an gut erschlossenen Lagen im Sarneraatal, einer davon in Lungern. An allen Entwicklungsschwerpunkten sind bereits heute grössere Unternehmen ansässig. Die Entwicklung dieser Standorte soll weiter gefördert werden. Auch die Schaffung von Reserven ist dort möglich. Neben diesen Entwicklungsschwerpunkten gibt es zahlreiche kommunale Arbeitszonen. Einzonungen können dort in Zukunft für das lokale Gewerbe – basierend auf einem konkreten Projekt – erfolgen. Neuansiedlungen von Unternehmen hingegen sollen in den Entwicklungsschwerpunkten Platz finden.

Ziel der Arbeitszonenbewirtschaftung ist es, räumliche Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen und das Potenzial vorhandener Arbeitszonen in der Region optimal zu nutzen, bevor neu eingezont wird. Damit werden die Investitionen in Infrastrukturen an den gut geeigneten Standorten konzentriert und eine langfristig haushälterische Nutzung des Kulturlandes sichergestellt. Für die Mobilisierung der vorhandenen Reserven in den Arbeitszonen will der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aktive Unterstützung bieten, insbesondere für eine erfolgreiche Arealentwicklung in reinen Arbeitsgebieten.

Die Vorlage wurde 2021 den Gemeinden und der regionalen Wirtschaft in mehreren Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Die öffentliche Auflage fand von Freitag, 14. Januar 2022, bis Montag, 14. Februar 2022 statt. Es gingen rund 140 Eingaben mit Anträgen, Begehren und Kommentaren ein.

Stand Juni 2022, Amt für Raumentwicklung und Verkehr

 

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