Formulare und Merkblatt BewG Grundbuchamt
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Die Beschränkungen des Grundstückerwerbs durch ausländische Personen sind im eidgenössischen Bewilligungsgesetz (BewG; SR 211.412.41Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) und in der Bewilligungsverordnung (BewV, SR 211.412.411Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) geregelt.
Beim Erwerb eines Grundstücks prüft das Grundbuchamt, ob die gesetzliche Berechtigung vorliegt. Ist diese nicht offensichtlich gegeben, verweist das Grundbuchamt den Gesuchsteller an die Bewilligungsbehörde (Volkswirtschaftsamt).
Das Merkblatt zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zeigt auf, welche Unterlagen und Nachweise bei häufig vorkommenden Grundstückgeschäften in der Regel genügen, damit das Grundbuchamt eine direkte Grundbucheintragung vornehmen kann
Weitere Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für JustizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Merkblatt_BewG_Grundbuchamt.pdf (PDF, 59 kB) | Download | 0 | Merkblatt_BewG_Grundbuchamt.pdf |
| Formular_BewG_Grundbuchamt_tatsachlicher_Wohnsitz_Ausweis_C_oder_EU_EFTA.pdf (PDF, 56 kB) | Download | 1 | Formular_BewG_Grundbuchamt_tatsachlicher_Wohnsitz_Ausweis_C_oder_EU_EFTA.pdf |
| Formular_BewG_Grundbuchamt_tatsachlicher_Wohnsitz_Drittstaaten_Ausweis_B.pdf (PDF, 580 kB) | Download | 2 | Formular_BewG_Grundbuchamt_tatsachlicher_Wohnsitz_Drittstaaten_Ausweis_B.pdf |
| Formular_BewG_Grundbuchamt_Erklarung_juristische_Personen.pdf (PDF, 48 kB) | Download | 3 | Formular_BewG_Grundbuchamt_Erklarung_juristische_Personen.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Grundbuchamt | +41 41 666 62 26 | grundbuchamt@ow.ch |