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Formulare und Merkblatt BewG Grundbuchamt

Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

Die Beschränkungen des Grundstückerwerbs durch ausländische Personen sind im eidgenössischen Bewilligungsgesetz (BewG; SR 211.412.41) und in der Bewilligungsverordnung (BewV, SR 211.412.411) geregelt.

Beim Erwerb eines Grundstücks prüft das Grundbuchamt, ob die gesetzliche Berechtigung vorliegt. Ist diese nicht offensichtlich gegeben, verweist das Grundbuchamt den Gesuchsteller an die Bewilligungsbehörde (Volkswirtschaftsamt).

Das Merkblatt zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zeigt auf, welche Unterlagen und Nachweise bei häufig vorkommenden Grundstückgeschäften in der Regel genügen, damit das Grundbuchamt eine direkte Grundbucheintragung vornehmen kann

Weitere Informationen zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz

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Formular_BewG_Grundbuchamt_Erklarung_juristische_Personen.pdf Download 3 Formular_BewG_Grundbuchamt_Erklarung_juristische_Personen.pdf