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Vernetzungsprojekt Obwalden

Das Ziel vom Vernetzungsprojekt ist, die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhalten und zu fördern. Dafür werden Biodiversitätsförderflächen (BFF) so platziert und bewirtschaftet, dass günstige Bedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Tieren und Pflanzen entstehen. Die landschaftstypische Lebensraumvielfalt und die Vernetzung dieser Lebensräume (räumliche Verteilung) soll gefördert werden. Die Massnahmen eines Vernetzungsprojekts sind auf lokal vorkommende Ziel- und Leitarten abgestimmt. Für den Kanton Obwalden gelten folgende einzelbetriebliche Massnahmen:

  • Rückzugsstreifen / Altgrasbestand
    Als Rückzugsmöglichkeit für Kleinlebewesen wird auf der Biodiversitätsförderfläche bei jedem Schnitt 5-10% als Altgras stehen gelassen. Die Lage des Altgrassteifens wechselt bei jedem Schnitt oder mindestens im darauffolgenden Jahr.
     
  • Verbot von Mähaufbereiter und Rotationsmähwerken
    Bei der Biodiversitätsförderfläche ist der Einsatz von Mähaufbereitern und Rotationsmähwerken untersagt.
     
  • Anbringen von artenspezifischen Nistkästen
    Für alle Hochstammobstbäume der Qualitätsstufe I ist pro 20 Bäume eine artspezifische Vogel-Nisthilfe anzubringen.

Das Vernetzungsprojekt hat im Jahr 2015 gestartet und dauert 8 Jahre. Durch die Sistierung der Agrarpolitik 22+ wurde das Vernetzungsprojekt bis Ende 2025 verlängert.

Variabler Schnittzeitpunkt
Innerhalb des Vernetzungsprojektes Obwalden ist ein flexibler Schnittzeitpunkt bei den Biodiversitätsförderflächen (BFF), abweichend von den Vorgaben in der Direktzahlungsverordnung, möglich. Die Wahl dieser freiwilligen Massnahme bedingt eine Genehmigung durch das Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

Ein flexibler Schnittzeitpunkt bedeutet, dass der erste Schnitt unter folgenden Auflagen frei wählbar ist:

  • Bei jeder Nutzung bis Ende August ist Dürrfutter zu bereiten
  • Das Nutzungsintervall beträgt bis am 1. September mindestens acht Wochen
  • Die Vernetzungsfläche (BFF) wird mindestens zweimal pro Jahr geschnitten

Es bestehen keine übergeordneten Vereinbarungen wie Naturschutzverträge.

Ausführungsbestimmungen über die Förderung der Landschaftsqualität und Vernetzung

Zugehörige Objekte

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