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Soziale Einrichtungen

Hauptaufgaben

Das Sozialamt ist Auskunftsstelle für Fragen rund um das Heimwesen, unter anderem für die Anerkennung neuer Einrichtungen und die Aufsicht der anerkannten Institutionen.

 

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)

Die IVSE ist ein Konkordat, das die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse ermöglicht.

Als Verbindungsstelle IVSE regelt das Sozialamt zusammen mit den anderen Kantonen die Platzierungen in anerkannten Institutionen. Kantonsintern stellt es die Aufsicht über die anerkannten Institutionen sicher.

 

Die IVSE ist in vier Bereiche aufgeteilt:

  • Bereich A (Kinder- und Jugendeinrichtungen): Stationäre Einrichtungen, die Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, längstens jedoch bis nach Abschluss der Erstausbildung beherbergen, sofern sie vor Erreichen der Volljährigkeit in eine Einrichtung eingetreten oder dort untergebracht worden sind.
  • Bereich B (Erwachsene Personen mit Behinderungen): Einrichtungen für erwachsene, invalide Personen oder Einheiten solcher Einrichtungen gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG), insbesondere Werkstätten, Wohnheime oder andere betreute kollektive Wohnformen und Tagesstätten.
  • Bereich C (Stationäre Suchttherapie): Stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich.
  • Bereich D (Sonderschulen): Einrichtungen der externen Sonderschulung, insbesondere Sonderschulen, Früherziehungsdienste für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Kinder sowie pädagogisch-therapeutische Dienste für Logopädie oder Psychomotoriktherapie ausserhalb des Regelschulangebots.

Gesetzliche Grundlagen:

 

Zugehörige Objekte

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