Wohnbau- und Eigentumsförderung (WEG)
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz von 1974 (WEG)
Die Wohnbauförderung gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 wurde vom Bund am 31. Dezember 2001 eingestellt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die vorher zugesichert wurden. Diese werden noch während 25 Jahren weitergeführt. Die letzten Geschäfte laufen daher im Jahr 2026 aus. Das WEG und das kantonale Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (kWEG) sind dafür weiterhin die gültigen Rechtsgrundlagen.
Für weitere Fragen, Informationen und rechtliche Grundlagen zum WEG wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO, WEG).
Wohnraumförderungsgesetz (WFG) seit 2003
Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) kann der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern. Der Bund sieht direkte und indirekte Hilfen vor. Seit 2003 verzichtet der Bund auf die Ausrichtung von direkt gewährten Darlehen. Die Förderung beschränkt sich im Moment auf indirekte Hilfen für Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Wohnbauträger. Einige Kantone haben eigene Förderprogramme. Der Kanton Obwalden gehört nicht dazu. Mehr dazu unter dem Thema bezahlbarer Wohnraum.
Für weitere Fragen, Informationen und rechtliche Grundlagen zum WFG wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO, WFG).
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Volkswirtschaftsamt | +41 41 666 62 21 | volkswirtschaftsamt@ow.ch |