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Direktzahlungen

Die Dienststelle Direktzahlungen ist für den Vollzug von Beiträgen an die Landwirtschaft verantwortlich. Neben den Beiträgen nach Bundesrecht werden bei weiteren Beitragsarten mit kantonalen Anteilen oder bei ausschliesslich kantonalen Beiträgen die Höhe der Beiträge sowie die Berechtigung festgestellt. Die Kontrollen vor Ort, mehrheitlich durch externe akkreditierte Kontrolldienste ausgeführt, werden durch interne Abklärungen und Oberkontrollen ergänzt.
 

Direktzahlungen
Struktur Direktzahlungssystem

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.45 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr

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